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24.1.2002
Pressemitteilung, 23.1.2002

Naziopfer:
NPD-Verbot bleibt weiterhin erforderlich

Die Fortführung des NPD-Verbotsverfahrens fordert die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA).
Das erklärte VVN-Bundessprecher Peter-Christian Walther.


Die Nachricht, dass ein NPD-Führer im Dienste des Verfassungsschutzes stand, enthülle einen ungeheuerlichen Skandal. Tatsache aber bleibe,
"dass die neofaschistischen Aktivitäten der NPD, die zu dem Verbotsverfahren geführt haben, in keiner Weise geduldet und straffrei bleiben dürfen, nur weil der Verfassungsschutz in irgendeiner Weise daran beteiligt war".

Das allerdings sei "ein ungeheuerlicher Skandal".
"Ein NPD-Führer ist in jedem Fall ein aktiver Neofaschist, der in führender Position aktiv neofaschistische Politik betreibt. Wenn er dabei im Dienste des Verfassungsschutzes steht, stellt sich die Frage, in wie weit der Verfassungsschutz an dieser neofaschistischen Politik beteiligt war", heißt es in der Erklärung des VVN-Sprechers.
Das verlange uneingeschränkte Aufklärung und entsprechende Konsequenzen.

"Alle Fakten, die zu dem Verbotsverfahren geführt haben, sind nicht gegenstandslos geworden, sie bestehen weiterhin. Deshalb besteht auch weiterhin aller Anlass für das NPD-Verbot. Es gibt keine Berechtigung, das Verbotsverfahren zu beenden und die NPD weiter wirken zu lassen", erklärt der VVN-Sprecher.

"Neofaschismus ist und bleibt eine Neuauflage und Fortführung faschistischer Politik. Und Faschismus bleibt ein Verbrechen. Wir fordern die Fortsetzung des Verbotsverfahrens", heißt es in der Stellungnahme der VVN-BdA.

Peter Christian Walther,
Bundessprecher der VVN-BdA


Links zum Thema:

Aufhebung der Verhandlungstermine im Februar 2002 im NPD-Verbotsverfahren durch das Bundesverfassungsgericht:

Entscheidung vom 22.1.2002

Zitat:

"Im Namen des Volkes [...] hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Präsidentin Limbach, Sommer, Jentsch, Hassemer, Broß, Osterloh, Di Fabio, Mellinghoff am 22. Januar 2002 beschlossen:
Die Termine zur mündlichen Verhandlung am 5., 6., 7., 19. und 20. Februar 2002 werden aufgehoben. ... "




OVG NRW bestätigt Verbot einer für den
1. Mai in Essen angemeldeten NPD-Versammlung:

Pressemitteilung des OVG vom 30.4.2001

Zitat:

"1. Zu den Anschauungen der NPD gehören Rassismus, Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit.

2. Derartige Anschauungen sind mit grundgesetzlichen Wertvorstellungen schlechterdings unvereinbar. Sie lassen sich nicht als 'politisch unerwünscht' oder 'missliebig' bagatellisieren und wie jede andere Meinungsäußerung als Ausübung eines für die Demokratie konstituierenden Freiheitsrechts einstufen.

3. Der Ausschluss derartiger Anschauungen aus dem demokratischen Willensbildungsprozess ist ein aus der historisch bedingten Werteordnung des Grundgesetzes ableitbarer Verfassungsbelang."


Presseerklärung

VVN-BdA an die Ministerpräsidenten der Länder: Verhindern Sie einen Verfassungsgerichtspräsidenten, der den Naziterror unterstützt!

Antifaschisten gegen die Ernennung von Prof. Papier

Die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer haben eine gute Gelegenheit, etwas Wirksames gegen den Neonazismus im Lande zu unternehmen: Sie können auf der nächsten Bundesratssitzung dagegen stimmen, dass Prof. Hans-Jürgen Papier zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes ernannt wird.

Das erklärten die Mitglieder des Bundessprecherrates der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten auf ihrer jüngsten Tagung in Hannover. In ihrem Appell an die Mitglieder des Bundesrates heisst es, Papier habe mit seinen einstweiligen Verfügungen zugunsten der Neonazis in den letzten anderthalb Jahren immer wieder Neonaziaufmärsche in unseren Städten und Gemeinden ermöglicht. Er bescheinigte den Rechtsextremisten, ihre Parolen stellten lediglich "missliebige Meinungen" dar, die zu dulden seien.

Papier habe zugelassen, so die VVN-BdA, dass antinazistische Gerichtsurteile höchster Landesverwaltungsgerichte missachtet werden, die wie das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in einer umfangreichen Rechtssprechung festgestellt hatten, dass sich eine rechtsextremistische Ideologie auch nicht mit Mitteln des Demonstrationsrechts legitimieren lässt (vergleiche insbesondere: Beschluss des OVG NRW vom 30. 04. 2001, AZ: 5 B 585/0).

Das Oberste Verwaltungsgericht in Münster hatte erklärt:
Rechte Aufmärsche, die von einem Bekenntnis zum Nationalsozialismus geprägt sind, müssen verboten werden; eine rechtsextremistische Ideologie sei vom Grundgesetz von vornherein ausgeschlossen. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hatte sich mit einem Beschluss seines Petitionsausschusses auf Antrag der VVN-BdA diese Auffassung zu Eigen gemacht.

Die VVN-BdA hält einen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes für untragbar, der zugunsten der Neonazis, die mit ihrem Terror wie mit ihren Aufmärschen die Menschen im Lande ängstigen, das Grundgesetz beugt, erklärten die Bundessprecher der traditionsreichen und größten antifaschistischen Vereinigung. Prof. Papier habe nicht nur die NPD, sondern auch die "freien Kameradschaften" gewähren lassen, in denen zahlreiche Funktionäre der verbotenen FAP ein neues Betätigungsfeld gefunden haben.

Dagegen gelte nach wie vor die Feststellung:

"Der Faschismus ist keine Meinung,
sondern ein Verbrechen."


ViSdP:
Ulrich Sander,
Bundessprecher der VVN-BdA


Links zum Thema:

Aufhebung des Beschlusses des OVG NRW durch das Bundesverfassungsgericht:

Entscheidung vom 1.5.2001

Zitat:

"Im Namen des Volkes [...] hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Vizepräsidenten Papier und die Richter Steiner, Hoffmann-Riem [...] einstimmig beschlossen ..."




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